Bei Trinkwasserverunreinigungen sind zwei Szenarien zu unterscheiden (Entscheid durch das kantonale Labor):

Szenario 1: Das Wasser kann durch Abkochen entkeimt und dann als Trinkwasser verwendet werden.

Verhaltensmassnahmen

  • Das Wasser muss ab sofort abgekocht werden.
  • Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht getrunken und nicht für die Medikamenteneinnahme verwendet werden.
  • Körperpflege ist möglich. Bei Kranken und Säuglingen darf das Wasser nicht für die Körperpflege verwendet werden.
  • Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder anrühren von Schoppen) verwendet werden.
  • Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen (inkl. Milchgeschirr, Leitungen oder Melkanlagen usw.) verwendet werden.
  • WC-Spülungen sind erlaubt.

Szenario 2: Eine Reinigung des Wassers durch Abkochen ist NICHT möglich.

Verhaltensmassnahmen

  • Leitungswasser darf ab sofort nicht mehr verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht getrunken und nicht für die Medikamenteneinnahme verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht für die Körperpflege verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder anrühren von Schoppen) verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen verwendet werden.
  • Erkundigen Sie sich, wo in Ihrer Gemeinde Abgabestellen für den Notwasserbezug eingerichtet werden.

Trinkwasser ist überlebenswichtig für den Menschen und es ist das in der Schweiz am besten auf Sauberkeit kontrollierte Lebensmittel. Trotzdem kann es zu Trinkwasserverunreinigungen kommen, z.B. durch einen Leitungsbruch, Schadstoffe oder Krankheitserreger (z.B. Coli Bakterien).

Ist im Schadenfall eine Reinigung des Wassers durch Abkochen nicht möglich, wird in Ihrer Gemeinde ein Notwasserbezug organisiert.

Woher Ihr Wasser kommt:

Weitere Links:

Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen